Strom und Energie

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Umstieg auf erneuerbare Energien

Mittwoch, Mai 11th, 2011

Der Präsident der Münchner Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) Hans-Jörg Bullinger, sagt, dass der Energiebedarf in Deutschland bis spätesten 2050 komplett aus erneuerbaren Energien bezogen werden könnte.

Der Präsident der Münchner Fraunhofer-Gesellschaft Hans-Jörg Bullinger war schon vor der Atomkatastrophe in Japan, Fukushima, dieser Ansicht, allerdings hatte er es vorher noch schwerer, seine Meinung durchzusetzen. Hans-Jörg Bullinger ist dieser Überzeugung und damit steht er nicht alleine.

Bis 2030 sind für den kompletten Umstieg auf erneuerbare Energien Investitionen nötig, das bestreitet niemand. 2015 würden diese ihren Höhepunkt erreichen, die benötigten Gelder betrugen dann 17,5 Milliarden Euro. Das klingt erst mal viel, aber bei genauer Hinsicht ist es das gar nicht. Es gilt nur zu vergleichen, was für andere Projekte von Seiten der Regierung ausgegeben wird. Und mit dem Umstieg auf erneuerbare Energien werden unsere Zukunft und die unserer Kinder gesichert.

Ab 2030 würde sich die Energiewende sogar bezahlt machen. Über grünen Strom und grüne Wärme können bis 2050 etwa 730 Milliarden Euro an Ausgaben eingespart werden. Die Zahlen sprechen für sich, da ist kein weiterer Kommentar nötig.

Marktprämie für Biogas

Montag, Januar 31st, 2011

In einem Sondergutachten „Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung“, welches der Umweltminister Norbert Röttgen am 26. Januar übergab, geht hervor, dass der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) die Umstellung der Biogasförderung von der Vergütung auf eine Marktprämie vorgeschlagen hat.

Mit diesem Vorschlag geht der Sachverständigenrat einen Schritt weiter, als der Vorschlag, der vom Fraunhofer ISI entwickelt wurde. In dem ISI-System für eine Marktprämie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist es Besitzern von Anlagen möglich, sich frei zu entscheiden, ob sie ihren Strom aus Biogas selbst vermarkten oder eine festgelegte Zahlung erhalten wollen. Die Marktprämie wird dann ausgezahlt, wenn der erhaltene Marktpreis unter der EEG-Vergütung liegt. Damit würde die Marktprämie die Differenz zwischen Marktpreis und Vergütung ausgleichen.

Der Sachverständigenrat gibt zu, dass dieser Wechsel zu einem Aufschlag auf einen erzielten Marktpreis die Investitionssicherheit für die Anlagenbetreiber verringert. Allerdings meint der Sachverständigenrat für Umweltfragen diese Änderung sei notwendig, damit Strom aus Biogasanlagen zukünftig auch als Regelenergie dienen kann. Das bezieht sich besonders auf die Stromproduktion aus Windkraft und Solaranlagen, da diese Energiequellen stark von Umweltfaktoren beeinflusst werden. Beispielsweise ob die Sonne scheint oder ein starker Wind weht.

Durch die Vermarktung mit der Marktprämie wird für die Biogasanlagenbetreiber ein Anreiz geschaffen, ihren Strom auf dem Regelenergiemarkt anzubieten. Allerdings sieht der Fachverband Biogas die Gefahr, dass mit dieser Marktprämie nur die großen Biogasanlagebetreiber profitieren. Diese könnten das Investitionsrisiko besser tragen, die kleinen Anlagenbetreiber blieben dabei jedoch auf der Strecke.