In einem Sondergutachten „Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung“, welches der Umweltminister Norbert Röttgen am 26. Januar übergab, geht hervor, dass der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) die Umstellung der Biogasförderung von der Vergütung auf eine Marktprämie vorgeschlagen hat.
Mit diesem Vorschlag geht der Sachverständigenrat einen Schritt weiter, als der Vorschlag, der vom Fraunhofer ISI entwickelt wurde. In dem ISI-System für eine Marktprämie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist es Besitzern von Anlagen möglich, sich frei zu entscheiden, ob sie ihren Strom aus Biogas selbst vermarkten oder eine festgelegte Zahlung erhalten wollen. Die Marktprämie wird dann ausgezahlt, wenn der erhaltene Marktpreis unter der EEG-Vergütung liegt. Damit würde die Marktprämie die Differenz zwischen Marktpreis und Vergütung ausgleichen.
Der Sachverständigenrat gibt zu, dass dieser Wechsel zu einem Aufschlag auf einen erzielten Marktpreis die Investitionssicherheit für die Anlagenbetreiber verringert. Allerdings meint der Sachverständigenrat für Umweltfragen diese Änderung sei notwendig, damit Strom aus Biogasanlagen zukünftig auch als Regelenergie dienen kann. Das bezieht sich besonders auf die Stromproduktion aus Windkraft und Solaranlagen, da diese Energiequellen stark von Umweltfaktoren beeinflusst werden. Beispielsweise ob die Sonne scheint oder ein starker Wind weht.
Durch die Vermarktung mit der Marktprämie wird für die Biogasanlagenbetreiber ein Anreiz geschaffen, ihren Strom auf dem Regelenergiemarkt anzubieten. Allerdings sieht der Fachverband Biogas die Gefahr, dass mit dieser Marktprämie nur die großen Biogasanlagebetreiber profitieren. Diese könnten das Investitionsrisiko besser tragen, die kleinen Anlagenbetreiber blieben dabei jedoch auf der Strecke.